Ich ermächtige die Stadt Hameln, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Hameln auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweise: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Forderungen, die von der Vollstreckungsbehörde verfolgt werden, werden nicht eingezogen.
Sollte bereits eine Einzugsermächtigung/ein Lastschriftmandat für ein anderes Kassenzeichen vorliegen, wird diese/dieses nicht automatisch übernommen.
Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht von Seiten des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. In diesem Fall wird die Einzugsermächtigung/das Lastschriftmandat gelöscht. Evtl. anfallende Rückbuchungsgebühren bei ungenügender Deckung meines Kontos werden zu meinen Lasten berechnet.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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