Zweitwohnungssteuer Festsetzung

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Stadt Hameln - Abteilung 14 Finanzen
Rathaus
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 202-1310
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln.de


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Rathausplatz, Parkplatz Steigerturm
Anzahl: 100
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Stadt Hameln erhebt eine Zweitwohnungsteuer. 
Besteuert wird das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer vom 28.04.2010 in der aktuellen Fassung. 

Als Bemessungsgrundlage dient der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). 
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 11 % der jährlichen Nettokaltmiete (= Miete ohne Nebenkosten).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Inhaberin/der Inhaber einer Zweitwohnung hat dies der Steuerabteilung innerhalb eines Monats unaufgefordert anzuzeigen. 
Die Anmeldung im Bürgeramt der Stadt Hameln gilt als Anzeige.

Rechtsgrundlage

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

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