Die Stadt Hameln erhebt eine Zweitwohnungsteuer.
Besteuert wird das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer vom 28.04.2010 in der aktuellen Fassung.
Als Bemessungsgrundlage dient der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel).
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 11 % der jährlichen Nettokaltmiete (= Miete ohne Nebenkosten).