Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Ansprechpartner/in
Wasserbehörde | |
Stadt Hameln - Abteilung 51 Umwelt und KlimaschutzRathausplatz 1 31785 Hameln Telefon: 05151 202-0 E-Mail: untere-wasserbehoerde@hameln.de | Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
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