Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat.
Sterbeurkunde beantragen
Ansprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt | |
Osterstraße 2 31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss) Telefon: 05151 2020 E-Mail: standesamt@hameln.deHomepage: https://www.hameln.de |
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können beantragen:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
- Erstexemplar, Gebühr: 15,00 €
- 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.