Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht mehr finden, haben Sie diesen verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, so ist der Verlust gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz anzuzeigen (Verlustmeldung). Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei Ihrem örtlichen oder einer Polizeidienststelle anzeigen.
Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig und ggf. die Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat über den Verlust oder Diebstahl des Ausweises.
Sie können die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aber auch vorab über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) selbst erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort.
Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig. Wurde Ihnen Ihr Personalausweis gestohlen und haben Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt, bitten Sie die Polizei gleichzeitig die entsprechende Verlustmeldung aufzunehmen. Die alleinige Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt die Verlustmeldung nicht.