Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt
Osterstraße 2
31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss)
Telefon: 05151 2020
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln.de

Allgemeine Informationen

Auf Wunsch kann über die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. 

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

Online-Beantragung

Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder die auf Antrag eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft (nach)beurkundet hat.

Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
  • Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
  • Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Erstexemplar Gebühr: 15:00 €
  • 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Rechtsgrundlage

§ 55 Abs. 1 Nr. 3 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 58 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Anträge / Formulare
  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

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