Kirchenaustritt Erklärung

zuklappenAnsprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt
Osterstraße 2
31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss)
Telefon: 05151 2020
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln.de

Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem Wohnort.

Verfahrensablauf

Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Voraussetzungen
  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 30,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

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