Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem Wohnort.
Kirchenaustritt Erklärung
Ansprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt | |
Osterstraße 2 31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss) Telefon: 05151 2020 E-Mail: standesamt@hameln.deHomepage: https://www.hameln.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 30,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.