Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgeramt
Stadt Hameln - Abteilung 24 EinwohnerserviceRathaus
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 2021400
E-Mail:

Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:00 - 15:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Rathausplatz, Parkplatz Steigerturm
Anzahl: 100
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer
  • Bearbeitungsdauer:
    in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
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