Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird. |
Hundehaltung Anmeldung
Ansprechpartner/in
Hundehaltung | |
Stadt Hameln - Abteilung 22 Ordnung und StraßenverkehrRathaus Rathausplatz 1 31785 Hameln Telefon: 05151 202-1562 E-Mail: hundehaltung@hameln.de | Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Versicherungsschein zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Nachweis EU-Chip/Transponder (Implantierungsnachweis = Stichcode ggf. im Hundepass zu finden)
- ggf. Nachweis über theoretische und praktische Sachkunde (§3 NHundG)
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat bei Lastschriftverfahren
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Der Hund ist im Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren.
Diese Registrierung können Sie im Rahmen der Anmeldung im Onlineportal vornehmen unter Hundesteuer Stadt Hameln oder unter www.hunderegister-nds.de/login.