Hundehaltung Abmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Hundehaltung
Stadt Hameln - Abteilung 22 Ordnung und StraßenverkehrRathaus
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 202-1562
E-Mail:

Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:00 - 15:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Rathausplatz, Parkplatz Steigerturm
Anzahl: 100
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim Niedersächsischen Hunderegister notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular

gegebenenfalls Euthanasie-Bescheinigung/Kaufvertrag beziehungsweise Übergabevertrag

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss binnen 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

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