Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle. Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim Niedersächsischen Hunderegister notwendig. |
Hundehaltung Abmeldung
Ansprechpartner/in
Hundehaltung | |
Stadt Hameln - Abteilung 22 Ordnung und StraßenverkehrRathaus Rathausplatz 1 31785 Hameln Telefon: 05151 202-1562 E-Mail: hundehaltung@hameln.de | Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
gegebenenfalls Euthanasie-Bescheinigung/Kaufvertrag beziehungsweise Übergabevertrag
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss binnen 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".