Heirat anmelden

zuklappenAnsprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt
Osterstraße 2
31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss)
Telefon: 05151 2020
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln.de

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Bitte sprechen Sie hierfür mit uns einen Termin ab.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Anmeldung Ihrer Eheschließung liegt beim Standesamt am Wohnort eines Eheschließenden. Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. 

Voraussetzungen

Beide Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen beim Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Waren Sie schon einmal verheiratet?

Nein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister   
 
Ja Eheurkunde mit Auflösung der Ehe UND beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister ODER ausländische Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung  

Wurde die Vorehe durch ein Gerichtsurteil aufgelöst?

Ja Urteil mit Rechtskraftvermerk  

Wurden Sie adoptiert?

Ja Geburt im Inland: beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch ODER Geburt im Ausland: aus der vorzulegenden Urkunde müssen die Annehmenden und die leiblichen Eltern erkennbar sein.

Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten?

Ja nichts zu beachten, soweit Sie Spätaussiedler sind, ist die Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und der Nachweis über eine evtl. Namenserklärung vorzulegen.  
 
 Nein Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis.)

Sind Sie in Hameln mit Hauptwohnsitz gemeldet?

Ja keine erweiterte Meldebescheinigung vom Meldeamt besorgen

Haben Sie einen Hauptwohnsitz außerhalb?

Ja Erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt ist vorzulegen (erhältlich im Meldeamt des Wohnsitzes)

Haben Sie gemeinsame Kinder?

Ja Geburtsurkunde  

Haben Sie Kinder, die den Ehenamen ebenfalls annehmen?

Ja Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung – soweit abgegeben oder Negativbescheinigung vom Jugendamt (hierzu bitte beim Standesamt nachfragen!)  
Urkunden, Abschriften o. ä. welche vom Standesamt Hameln auszustellen sind, brauchen Sie NICHT vorab beantragen!!!

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 50,00 EUR
  • Zusätzliche Kosten entstehen bei ausländischer Beteiligung
Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich:

Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

Ist es eigentlich Pflicht Treuzeugen zu haben?

Nein, das ist allein Ihre Entscheidung. Eine gesetzliche Verpflichtung für deutsche Paare besteht nicht.

Können wir unseren Ehenamen nachträglich ändern?

Nein, wenn der Ehename einmal festgelegt wurde, kann er nicht mehr nachträglich geändert werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema telefonisch oder während der Eheanmeldung

Können wir in Hameln auch außerhalb des Hochzeitshauses heiraten?

Gerne kann man in Hameln auch an anderen Orten heiraten: es gibt Schiffstrauungen, auch im Kaminzimmer des Museums kann geheiratet werden.

  • Schiffstrauungen sind an Bord der „Pluto“ und auf den Schiffen der Flotte Weser wie z.: „Die Hameln“, „Karlshafen“ und „Holzminden“ möglich. Zugang zum Trauraum der Schiffe ist nicht barrierefrei. Ansprechpartnerin Frau Rehmert, Tel. Nr. 05151/93-9992, http://www.flotte-weser.de Information für die „Pluto“ erhalten Sie unter https://www.marinekameradschaft-hameln.de
  • Sie können sich auch im Kaminzimmer des Museums ausschließlich an jedem ersten Freitag des Monats, zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr trauen lassen (März bis November 2022). Hier sind Sitzplätze für bis zu 20 Gäste (inklusive Trauzeugen) vorhanden.
    Der Zugang ist nicht barrierefrei.
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