Geburtsurkunde Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt
Osterstraße 2
31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss)
Telefon: 05151 2020
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln.de

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Gebühren fallen an?
  • Erstexemplar: 15,00€
  • 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Rechtsgrundlage
  • § 55 Abs.1 Nr.4 PStG
  • § 59 PStG
  • § 62 PStG
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