Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung
Ansprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt | |
Osterstraße 2 31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss) Telefon: 05151 2020 E-Mail: standesamt@hameln.deHomepage: https://www.hameln.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Gebühren fallen an?
- Erstexemplar: 15,00€
- 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Rechtsgrundlage
- § 55 Abs.1 Nr.4 PStG
- § 59 PStG
- § 62 PStG