Geburtenregister

zuklappenAnsprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt
Osterstraße 2
31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss)
Telefon: 05151 2020
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln.de

Allgemeine Informationen

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verheiratete deutsche Eltern:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus den
     Geburtenregistern beider Elternteile
  • Personalausweise
  • wenn eingebürgert: Einbürgerungsurkunden

Verheiratete ausländische Eltern:

  • internationale Eheurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung
    oder die deutsche Eheurkunde
  • Heimatreisepässe und wenn vorhanden: Flüchtlingsausweise
  • Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunden mit Übersetzungen

Unverheiratete deutsche Mütter bzw. Eltern:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde)
  • Vaterschaftsanerkennung
  • evtl. Namenserklärung
  • evtl. Sorgeerklärung
  • Personalausweise
  • wenn eingebürgert: Einbürgerungsurkunden

Unverheiratete ausländische Mütter bzw. Eltern:

  • internationale Geburtsurkunden oder Geburtsurkunden mit 
     Übersetzung beider Elternteile (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde)
  • Heimatreisepässe und wenn vorhanden: Flüchtlingsausweise
  • Aufenthaltstitel
  • Vaterschaftsanerkennung
  • evtl. Namenserklärung
  • evtl. Sorgeerklärung

Geschiedene Mütter:

  • Eheurkunde/begl. Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe mit
    • Scheidungsvermerk oder
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
  • Erstexemplar: 15,00 €
  • 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
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