Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

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Ausländerbehörde
Rathaus
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 202-1810
E-Mail:

Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:00 - 15:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Rathausplatz, Parkplatz Steigerturm
Anzahl: 100
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

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