Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Eheurkunde beantragen
Ansprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt | |
Osterstraße 2 31785 Hameln (Hochzeitshaus, 1. und 2. Obergeschoss) Telefon: 05151 2020 E-Mail: standesamt@hameln.deHomepage: https://www.hameln.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beteiligten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Zuständige Stelle
Einen Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde oder eines Auszuges aus dem Eheregister stellen Sie beim Standesamt, an dem die Eheschließung vollzogen wurde oder beim nachbeurkundenden Standesamt, falls Sie im Außland geheiratet und diese Ehe im Inland haben nachbeurkunden lassen.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht. (Beteiligte Person)
- Ebenfalls beteiligte Person sind Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
- Bevollmächtigung der Beteiligten Personen
Welche Gebühren fallen an?
- Erstexemplar, Gebühr: 15,00 €
- 7,50 € : Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
80 Jahre und länger zurückliegende Eheregister können ausschließlich beim Stadtarchiv Hameln angefordert werden.
Rechtsgrundlage
- § 55 Abs.1 Nr.2 PStG
- § 57 PStG
- § 62 PStG
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung