Bewohnerparkausweis beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Stadt Hameln - Abteilung 22 Ordnung und Straßenverkehr
Rathaus
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 202-1561
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ha­meln.de


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Rathausplatz, Parkplatz Steigerturm
Anzahl: 100
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

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