Bauaktenarchiv

zuklappenAnsprechpartner/in
Bauakten
Stadt Hameln - Abteilung 43 BauaufsichtRathaus
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 202-1444

Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:00 - 15:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Rathausplatz, Parkplatz Steigerturm
Anzahl: 100
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Es besteht die Möglichkeit, die Hausakten nach vorheriger Terminabsprache einzusehen oder sich Unterlagen kopieren oder scannen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Bauaktenbestand der Stadt Hameln erstreckt sich ausschließlich auf den Gebäudebestand im Stadtgebiet Hameln. Für die Baubezirke Aerzen, Bad Münder, Coppenbrügge, Emmerthal, Hess. Oldendorf und Salzhemmendorf ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Hameln-Pyrmont zuständig.

Eine Vollständigkeit kann nicht zugesichert werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an bauaufsicht@hameln.de oder per Post an die Stadt Hameln, Abt. 43 Bauaufsicht, Rathausplatz 1, 31785 Hameln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Einsichtnahme ist schriftlich zu beantragen und kann durch den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer erfolgen. Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist eine Vollmacht des Eigentümers vorzulegen. Aus dieser Vollmacht muss Vollmachtgeber, Vollmachtnehmer sowie das betreffende Grundstück hervorgehen, die Vollmacht muss unterschrieben sein. Gleiches gilt für Kopien aus Bauakten. Ein Vordruck Vollmacht zur Akteneinsicht kann auf der Internetseite der Stadt Hameln abgerufen werden.

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen werden wir Sie zur Terminvereinbarung kontaktieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Die Gebühren berechnen sich wie folgt: 14,00 € Akteneinsichtsgebühr, 0,20 €/Seite A4, 0,40 €/Seite A3, Pläne 8,00 €/m² Plan.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte berücksichtigen Sie evtl. Wartezeiten – gerechnet ab dem Datum, an dem uns die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Jeder Antrag auf Akteneinsicht ist für Diejenige/Denjenigen, der die Akten einsehen möchte wichtig, da es häufig um die Veräußerung der Immobilie geht oder auch, um die Grundlage für einen Bauantrag zu schaffen. Das ist uns bewusst. Allerdings können wir gerade aus diesem Grund keine Anträge vorziehen. Die Bearbeitung der Akteneinsichten erfolgt entsprechend dem Eingang der vollständigen Unterlagen.

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